Wichtige Kunden-Info
zur Neuregelung von An- und Abmeldungen der Medien Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser bei Umzügen / Eigentumswechseln
Auf Grund gesetzlicher Änderungen kann die An- und Abmeldung der Medien bei Umzügen und Eigentumswechseln nicht mehr rückwirkend erfolgen.
Was bedeutet das für Sie?
Ab dem 01. Juni 2025 benötigen wir die Umzugs-bzw. Auszugsmeldungen spätestens 14 geplanten Vertragswechseldatum*.
Wie ist der Ablauf?

Bitte beachten Sie folgendes:
Sollte die An- und Abmeldung nicht 14 Tage vor dem gewünschten Vertragswechseldatum* gemeldet werden, trägt der bisherige Nutzer (Mieter, Eigentümer etc.) weiterhin die Kosten für die genutzten Medien über das gewünschte Vertragswechseldatum* hinaus. Eine rückwirkende An- und Abmeldung bzw. Korrektur ist nicht mehr möglich.
Haben Sie Fragen zum Thema?
Unseren Kundenservice erreichen Sie unter der Rufnummer 03991/185-0
Ihre
Stadtwerke Waren GmbH
*Vertragswechsel: Datum bis zu dem der bisherige Nutzer die Medien zahlt. Das kann je nach Vereinbarung zwischen den Nutzern z.B. das Ende/ der Beginn des Mietvertrages oder das Übergabedatum sein.