Jetzt einfach Umzug melden-dies ist bei den neuen Regelungen ab dem 01.06.2025 zu beachten!

Wichtige Kunden-Info  

zur Neuregelung von An- und Abmeldungen der Medien Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser bei Umzügen / Eigentumswechseln 

Auf  Grund  gesetzlicher  Änderungen  kann  die  An-  und  Abmeldung  der  Medien  bei  Umzügen  und Eigentumswechseln nicht mehr rückwirkend erfolgen. 

Was bedeutet das für Sie? 

Ab dem 01. Juni 2025 benötigen wir die Umzugs-bzw. Auszugsmeldungen spätestens 14 geplanten Vertragswechseldatum*. 

Wie ist der Ablauf?

Bitte beachten Sie folgendes: 

Sollte die An- und Abmeldung nicht 14 Tage vor dem gewünschten Vertragswechseldatum* gemeldet werden, trägt der bisherige Nutzer (Mieter, Eigentümer etc.) weiterhin die Kosten für die genutzten Medien über das gewünschte Vertragswechseldatum* hinaus. Eine rückwirkende An- und Abmeldung bzw. Korrektur ist nicht mehr möglich. 

Haben Sie Fragen zum Thema?  

Unseren Kundenservice erreichen Sie unter der Rufnummer 03991/185-0

Ihre  

Stadtwerke Waren GmbH 

*Vertragswechsel: Datum bis zu dem der bisherige Nutzer die Medien zahlt. Das kann je nach Vereinbarung zwischen den Nutzern z.B. das Ende/ der Beginn des Mietvertrages oder das Übergabedatum sein.