Sie sind hier: Erzeugungsanlagen ab 30 kW/kWp
Zur Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage benötigen wir folgende Unterlagen:
- Anmeldung zum Netzanschluss (AN)
- Auswahl des Messkonzeptes
- Lageplan (inkl. Angaben zu Flur, Flurnummer und Grundstücksgrenze)
- Übersichtsschaltplan, eine einpolige Darstellung ist ausreichend (inkl. Bestandsanlagen und Zählernummern)
- Einheitenzertifikat der Erzeugungsanlage
- Zertifikat für den NA-Schutz/Konformitätserklärung der Erzeugungsanlage
Bei Photovoltaikanlagen ist zusätzlich einzureichen:
- Datenerfassungsblatt PV-Anlage
- Datenblatt der Module
- Datenblatt des Wechselrichters
Bei Erzeugungsanlagen mit einem Speicher oder bei Nachrüstungen von einem Speicher ist zusätzlich einzureichen:
- Datenerfassungsblatt Speichersystem
- Datenblatt des Speichersystems
Bei KWK-Anlagen ist zusätzlich einzureichen:
- Datenerfassungsblatt KWK-Anlage
- Datenblatt KWK-Anlage
Zur Fertigmeldung Ihrer Erzeugungsanlage benötigen wir folgende Unterlagen:
- Fertigmeldung zur Zählersetzung
- Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten (Bestätigung §19 EEG 2023)
- Hinweis: Für die Abrechnung benötigen wir außerdem die Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur.
Erhöhter Vergütungssatz für Volleinspeise-PV-Anlage
PV-Dachanlagen mit einem Inbetriebnahme Datum nach dem 30.07.2023 können jährlich zwischen Voll- und Teileinspeisung wechseln. Die Mitteilung muss gemäß der gesetzlichen Vorgaben bis spätestens 30.11. des laufenden Jahres zur Berücksichtigung im Folgejahr erfolgen. Dafür können Sie dieses Formular verwenden: