Netzbetrieb Regulierung

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Regulierungsbehörde

Gemäß § 54 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz obliegt die Aufsicht der Energieversorgungsunternehmen der zuständigen Landesregulierungsbehörde, sofern weniger als 100.000 Kunden an das Elektrizitäts- oder Gasverteilnetz angeschlossen sind.

Zum 1. Januar 2016 erfolgte die Einrichtung einer eigenständigen Regulierungskammer beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin.

Das Organleiheabkommen mit der Bundesnetzagentur wurde zum 31. Dezember 2015 beendet.

Regulierungsbeauftragter

Zur Sicherstellung der Umsetzung der Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes, als auch der Informationen zu und von den Behörden wurde bedarfsgerecht ein Ansprechpartner benannt.

Regulierungsbeauftragter der Stadtwerke Waren GmbH ist:

Frau Haupt, Telefon: 03991 185-110

Fragen bzw. Informationen aus dem Bereich der Regulierung bitten wir ausschließlich an den Regulierungsbeauftragten zu richten.