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Strompreise in der Grund- und Ersatzversorgung im Niederspannungsnetz
Gültig für die Stadt Waren (Müritz) mit den dazugehörigen Ortsteilen Schwenzin, Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof und Rügeband.
Die Stadtwerke Waren GmbH bietet die Grund- und Ersatzversorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz zu den Bestimmungen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)“ einschließlich der „Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV“ zu den nachfolgenden Preisen an.
Der Strompreis setzt sich jeweils aus dem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen.
Grund- und Ersatzversorgung ab 01.01.2025 (mit 19% MwSt.) | ||||||
Jahresverbrauch in kWh | Arbeitspreis [Cent/kWh] | Grundpreis [EUR/Jahr] ohne Entgelt MSB* | Entgelt MSB [EUR/Jahr] | |||
netto | brutto | netto | brutto | netto | brutto | |
bis 149 | 55,77 | 66,37 | 26,39 | 31,40 | 16,81 | 20,00 |
ab 150 | 28,93 | 34,43 | 66,39 | 79,00 | 19,81 | 20,00 |
Bemerkungen: *…Entgelt für Messstellenbetrieb der Messeinrichtung (Entgelt MSB) durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Abgerechnet werden die jeweils gültigen Entgelte. Diese sind im Internet unter www.stadtwerke-waren.de veröffentlicht. Beispielhaft dargestellt ist das Entgelt MSB für eine moderne Messeinrichtung. |
Die Nettoarbeitspreise enthalten die derzeit gültige Stromsteuer von insgesamt 2,05 Ct/kWh und die jeweils geltende Konzessionsabgabe an die Stadt Waren (Müritz). Die Bruttoendpreise (gerundet) beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von zur Zeit 19%. Weitere Informationen zu den einzelnen Preisbestandteilen finden Sie in dem nachfolgenden PDF-Dokument.
Änderungen der Strompreise für die Grund- und Ersatzversorgung werden gemäß öffentlicher Bekanntgabe in der örtlichen Presse und persönlicher schriftlicher Mitteilung an die Kunden wirksam.
Werden innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Arbeits-, Leistungs- und Verrechnungspreise geändert, so werden die Verrechnungspreise, die Jahresleistungspreise und der Elektrizitätsverbrauch zeitanteilig errechnet und abgerechnet. Entsprechendes gilt bei der Änderung des Umsatzsteuersatzes.
Neben den Strompreisen in der Grund- und Ersatzversorgung bieten wir unseren Kunden Sonderverträge zur Senkung der Kosten an. Für Informationen zu Ihrer Stromversorgung und unseren Sonderverträgen steht Ihnen gern Ihr persönlicher Kundenberater/in zur Verfügung.