Strompreise Grund-/Ersatzversorgung

Sie sind hier: Strompreise Grund-/Ersatzversorgung 

Strompreise in der Grund- und Ersatzversorgung im Niederspannungsnetz

Gültig für die Stadt Waren (Müritz) mit den dazugehörigen Ortsteilen Schwenzin, Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof und Rügeband.

Die Stadtwerke Waren GmbH bietet die Grund- und Ersatzversorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz zu den Bestimmungen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)“ einschließlich der „Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV“ zu den nachfolgenden Preisen an.

Der Strompreis setzt sich jeweils aus dem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen.

Grund- und Ersatzversorgung ab 01.01.2025 (mit 19% MwSt.)

Jahresverbrauch in kWh

Arbeitspreis [Cent/kWh]

Grundpreis [EUR/Jahr] ohne Entgelt MSB*

Entgelt MSB [EUR/Jahr]

netto

brutto

netto

brutto

netto

brutto

bis 149

55,77

66,37

26,39

31,40

16,81

20,00

ab 150

28,93

34,43

66,39

79,00

19,81

20,00

Bemerkungen: *…Entgelt für Messstellenbetrieb der Messeinrichtung (Entgelt MSB) durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Abgerechnet werden die jeweils gültigen Entgelte. Diese sind im Internet unter www.stadtwerke-waren.de veröffentlicht. Beispielhaft dargestellt ist das Entgelt MSB für eine moderne Messeinrichtung.

Die Nettoarbeitspreise enthalten die derzeit gültige Stromsteuer von insgesamt 2,05 Ct/kWh und die jeweils geltende Konzessionsabgabe an die Stadt Waren (Müritz). Die Bruttoendpreise (gerundet) beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von zur Zeit 19%. Weitere Informationen zu den einzelnen Preisbestandteilen finden Sie in dem nachfolgenden PDF-Dokument.

Änderungen der Strompreise für die Grund- und Ersatzversorgung werden gemäß öffentlicher Bekanntgabe in der örtlichen Presse und persönlicher schriftlicher Mitteilung an die Kunden wirksam.

Werden innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Arbeits-, Leistungs- und Verrechnungspreise geändert, so werden die Verrechnungspreise, die Jahresleistungspreise und der Elektrizitätsverbrauch zeitanteilig errechnet und abgerechnet. Entsprechendes gilt bei der Änderung des Umsatzsteuersatzes.

Neben den Strompreisen in der Grund- und Ersatzversorgung bieten wir unseren Kunden Sonderverträge zur Senkung der Kosten an. Für Informationen zu Ihrer Stromversorgung und unseren Sonderverträgen steht Ihnen gern Ihr persönlicher Kundenberater/in zur Verfügung.