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Messstellenbetrieb gemäß § 37 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Am 2. September 2016 ist das Messstellenbetriebsgesetz in Kraft getreten. Es regelt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit digitaler Messtechnik bis zum Jahr 2032.

Die Stadtwerke Waren GmbH übernimmt den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Sie ist somit für die Installation von modernen Messeinrichtungen oder von intelligenten Messsystemen verantwortlich.

Eine Aufnahme der Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb bedarf der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur. Die schriftliche Anzeige zur Wahrnehmung der Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetriebs ist entsprechend § 45 Abs. 3 MsbG fristgerecht erfolgt.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Waren GmbH sind von der Umbauverpflichtung insgesamt ca. 14.700 Zählpunkte betroffen.

Der Umbau auf moderne Messeinrichtungen beginnt ab 2018 und umfasst voraussichtlich rund 93 % der gesamten Zählpunkte.

An den verbleibenden Zählpunkten können intelligente Messsysteme verbaut werden, sobald mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen diese am Markt anbieten, die Smart-Meter-Gateway-Administration den Vorgaben nach § 24 Abs. 1 MsbG genügt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik dies feststellt.

Gemäß Messstellenbetriebsgesetz werden die betroffenen Kunden mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten über den vorgesehenen Einbau moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme schriftlich informiert.

Weitere informationen nach § 37 MsbG