Vor der Ausführung von Tiefbauarbeiten müssen Sie als Bauherr bzw. Bauunternehmen die Baufreiheit sicherstellen. Unter anderem haben Sie eine dahingehende Erkundigungspflicht gegenüber den Versorgungsunternehmen, die in der Region Ihres Bauvorhabens Versorgungsnetze betreiben.
Dadurch sollen Beschädigungen der Versorgungsnetze vermieden werden, die in der Folge zu Versorgungsunterbrechungen führen können und so das öffentliche Interesse an einer ungestörten Funktion der Anlagen schwer in Mitleidenschaft ziehen würden. Außerdem befinden sich Personen, die bestimmte Versorgungsleitungen beschädigen, in unmittelbarer Lebensgefahr.
Über die nachstehend genannten Auskunftsportale wird Ihnen eine komfortable Möglichkeit geboten, Leitungsbestandsauskünfte zu unseren Netzen und denen weiterer Netzbetreiber anzufragen. Näheres dazu erfahren Sie auf den Internetseiten der Anbieter dieser Portale.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen parallel dazu auch die Möglichkeit, Leitungsbestandsauskünfte per Post, per E-Mail oder per Telefon anzufragen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt zu unseren Mitarbeitern des technischen Anschlusswesens auf.
Das Merkheft für Baufachleute richtet sich an Bauunternehmer bzw. Ausführende von Erd-arbeiten und leistet einen Beitrag um Unfälle zu verhüten, den Leitungs-, Anlagenbestand zu schützen und die Versorgung im Gebiet der Stadtwerke Waren GmbH zu sichern.
Bei der Durchführung von Erdarbeiten im Bereich öffentlicher und privater Grundstücke ist mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. Ver- und Entsorgungsanlagen zu rechnen!
Im Merkheft für Baufachleute werden detaillierte Informationen in Vorbereitung einer Baumaßnahme, als auch Verhaltensregeln im Schadensfall zusammengefasst.