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Strompreise

in der Grund- und Ersatzversorgung im Niederspannungsnetz

Gültig für die Stadt Waren (Müritz) mit Ortsteilen Schwenzin, Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof und Rügeband.

Die Stadtwerke Waren GmbH bietet die Grund- und Ersatzversorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz zu den Bestimmungen der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)" einschließlich der "Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV" zu den nachfolgenden Preisen an.

Der Strompreis setzt sich jeweils aus Grundpreis zzgl. Entgelt Messstellenbetrieb (Entgelt MSB) und einem Arbeitspreis zusammen.

Grund- und Ersatzversorgung ab 01.01.2025

Jahresverbrauch
in kWh
Arbeitspreis [Cent/kWh] Grundpreis [EUR/Jahr]
(ohne Entgelt MSB)
netto brutto netto brutto
bis 149 55,77 66,37 26,39 31,40
ab 150 28,93 34,43 66,39 79,00

Grund- und Ersatzversorgung ab 01.01.2024

Jahresverbrauch
in kWh
Arbeitspreis [Cent/kWh] Grundpreis [EUR/Jahr]
(inkl. Entgelt MSB)
netto brutto netto brutto
bis 149 57,57 68,51 38,00 45,22
bis 10.000 30,73 36,57 78,00 92,82
über 10.000 31,35 37,31 - - - - - -

Die Nettoarbeitspreise enthalten die derzeit gültige Stromsteuer von insgesamt 2,05 Ct/kWh und die jeweils geltende Konzessionsabgabe an die Stadt Waren (Müritz). Die Bruttoendpreise (gerundet) beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von zzt. 19%. Weitere Informationen zu den einzelnen Preisbestandteilen finden Sie in dem nachfolgenden PDF-Dokument.

Änderungen der Strompreise für die Grund- und Ersatzversorgung werden gemäß öffentlicher Bekanntgabe in der örtlichen Presse und persönlicher schriftlicher Mitteilung an die Kunden wirksam.

Werden innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Arbeits-, Leistungs- und Verrechnungspreise geändert, so werden die Verrechnungspreise, die Jahresleistungspreise und der Elektrizitätsverbrauch zeitanteilig errechnet und abgerechnet. Entsprechendes gilt bei der Änderung des Umsatzsteuersatzes.

Neben den Strompreisen in der Grund- und Ersatzversorgung bieten wir unseren Kunden Sonderverträge zur Senkung der Kosten an. Für Informationen zu Ihrer Stromversorgung und unseren Sonderverträgen steht Ihnen gern Ihr persönlicher Kundenberater/in zur Verfügung.